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Ratgeber Pflege
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Die Hirschel Pflegedienste sind unter anderem auf die außerklinische Beatmung spezialisiert. Unser Pflegeteam ist für diese Fälle geschult.
Außerklinische Beatmung bedeutet, dass ein über ein Tracheostoma beatmeter Patient im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt nicht in einem Pflegeheim versorgt wird, sondern wieder zurückkehrt in sein vertrautes Umfeld und dort 24 Stunden am Tag von Fachpersonal überwacht wird.
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Ganz einfach formuliert, bedeutet die 24 Stunden Versorgung, dass rund um die Uhr ausgebildetes Pflegefachpersonal für den Patienten zur Verfügung steht. Das Personal hält sich in der Wohnung des Patienten auf, achtet dabei aber selbstverständlich die Privatsphäre. Unser Pflegeteam übernimmt alle anfallenden pflegerischen Tätigkeiten, überwacht die Beatmungsmaschine, die Vitalwerte und kümmert sich ganz um das Wohlbefinden des Patienten. Kurz gesagt, die häusliche 24 Stunden Intensivpflege ist die qualitativ beste Versorgung, die es gibt. Zugleich ist sie die für den Patienten deutlich günstigere Alternative zum Heimaufenthalt.
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Für die alleinige außerklinische Beatmung wird kein Pflegegrad benötigt. Liegt bereits ein Pflegegrad vor, so wird dieser auf die 24 Stunden Betreuung angerechnet. Das heißt, je höher der Pflegegrad ist, desto weniger Stunden werden von der Krankenkasse bezahlt. Die abgezogenen Stunden werden über den Pflegegrad abgerechnet, können aber höher liegen als der Betrag, den die Pflegekasse maximal zahlt. In diesem Fall käme ein zu ermittelnder Eigenanteil auf Patient und/ oder Angehörige zu.
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Wenn Patienten mit einem Tracheostoma die Heimkehr aus dem Krankenhaus planen, muss oft vieles organisiert werden. Wir kümmern uns gerne um alles Nötige, damit die Rückkehr in das eigene Zuhause reibungs- und übergangslos funktioniert.
Zuerst besuchen wir den Patienten für ein Kennenlerngespräch in der Klinik, dann schauen wir uns die häusliche Umgebung an und besprechen, wie wir den Patienten am besten versorgen können. Wir nehmen Kontakt zur Klinik auf, meist über den Sozialdienst, und lassen uns einen Krankheitsverlauf sowie eine Verordnung für die 24 Stunden Betreuung durch den behandelnden Arzt ausstellen. Diese Unterlagen reichen wir an die entsprechende Krankenkasse weiter. Dort wird geprüft, ob die Notwendigkeit einer Intensivbetreuung besteht. Anschließend wird gemeinsam mit der Klinik ein Entlassungstermin festgelegt. Im Vorfeld der Entlassung sprechen wir uns mit den zuständigen Hilfsmittellieferanten ab (Beatmungsgerät, Pflegebett, Pflegeutensilien etc.), sodass am Entlassungstag alle notwendigen Hilfsmittel zu Hause bereitstehen.
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Eine Verordnung ist eine von den Krankenkassen festgelegtes Formular, auf dem der zuständige Arzt Art und Dauer der zu erbringenden Leistung verschreibt. Das gilt für alle behandlungspflegerischen Leistungen (SGB XI), wie z.B. die Gabe von Insulinspritzen bis zum Erbringen von einer 24 Stunden Intensivbetreuung. Der Arzt stellt die Verordnung für ein Quartal oder ein ganzes Jahr aus und anschließend wird diese von der Krankenkasse genehmigt.
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Die passgenaue Abstimmung mit Klinik, Arzt, Krankenkasse und Hilfsmittellieferanten ist ein sehr komplexer Vorgang, dem sich viele Menschen nicht gewachsen fühlen. Unser erfahrenes Fachpersonal behält den Überblick und sorgt dafür, dass der gesamte Schriftwechsel im Sinne des Patienten zuverlässig erledigt wird. Wir kümmern uns um alle Genehmigungen und Bestellungen, während der Patient sich in Ruhe auf den Transfer in die heimische Umgebung konzentrieren kann.
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Für die 24 Stunden Intensivbetreuung benötigen wir vorab die schriftliche Genehmigung der Krankenkasse für die Kostenübernahme. Nur so können wir unsere Patienten vor unnötigen Kosten schützen. Aber auch hier gilt: Wir kümmern uns – um unsere Patienten und ihre Anliegen.
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Die Hilfsmittel werden von unterschiedlichen Anbietern, wie z.B. Sanitätshäusern, bereitgestellt und zum Patienten geliefert. Die Kosten sowie die Entscheidung über die Wahl des Hilfsmittelanbieters liegen bei der Krankenkasse.
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Der Hilfsmittelbedarf ist immer individuell zu beurteilen. Unser Team steht Ihnen gerne beratend zur Seite.
Für eine erste Übersicht haben wir die Geräte zusammengestellt, die für einen Patienten mit 24 Stunden Dauerbeatmung häufig benötigt werden:
- Zwei Beatmungsgeräte
- Zwei Absaugpumpen
- Sauerstoffkonzentrator
- Vernebler/ Inhalationsgerät
- Pulsoxymetrie
- Cuff-Druckmesser
- Pflegebett
- Ggf. Rollstuhl
- Ggf. Toilettenstuhl
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Der Pflegegrad wird bei der für den Betroffenen zuständigen Pflegekasse beantragt. Die Pflegekasse ist Ihrer Krankenversicherung angeschlossen. Dort fordern Sie telefonisch ein Antragsformular an. Die Pflegekasse schickt Ihnen dieses Formular zu. Sie füllen dieses Antragsformular aus und schicken es wieder an die Pflegekasse zurück. Wir helfen Ihnen gerne beim Ausfüllen des Antragformulars.
Achtung! Die Überleitung in die neuen Pfleggrade erfolgt automatisch. Ein neuer Antrag ist nicht erforderlich!
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Wenn ein Antrag auf einen Pflegegrad gestellt wurde, wird der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) beauftragt. Dies ist der Beratungs- und Begutachtungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Die Sachverständigen des MDK sind unter anderem auch für den pflegerischen Bereich zuständig. Sie besuchen im Auftrag der Pflegekassen die Privatpersonen, die einen Pflegegrad beantragt haben, und erstellen ein Gutachten über den Pflegeaufwand des Betroffenen. Anhand des Gutachtens wird eine Pflegeeinstufung vorgenommen. Davon hängt es ab, ob der Betroffene Geld von der Pflegekasse erhält oder nicht.
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Bei der Bemessung des notwendigen Pflegegrades unterscheidet der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) in Zukunft zwischen 6 Modulen:
Modul
Bewertung
Mobilität
(z.B. Fortbewegung innerhalb der Wohnung)
10%
Kognitive und kommunikative
Fähigkeiten (z.B. zeitl. Und örtl. Orientierung)
15%
Verhaltensweisen und psych. Problemlagen (z.B. Unruhe in der Nacht, Aggression)
15%
Selbstversorgung
(z.B. Körperpflege)
40%
Bewältigung und selbst. Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
(z.B. Arztbesuche)
20%
Alltagsgestaltung
(z.B. soziale Kontakte)
15%
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Es gibt fünf verschiedene Pflegegrade:
Von... Nach…
Pflegestufe 0
Pflegegrad 2
Pflegestufe I
Pflegegrad 2
Pflegestufe I mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegegrad 3
Pflegestufe II
Pflegegrad 3
Pflegestufe II mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegegrad 4
Pflegestufe III
Pflegegrad 4
Pflegestufe III/ Härtefall
Pflegegrad 5
Pflegestufe III mit eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegegrad 5
Nach Überleitung in den neuen Pflegegrad erhalten Sie einen neuen Bescheid, der Sie über Ihren aktuellen Status informiert.
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Pflegedienste erbringen Sachleistungen in den Bereichen Grundpflege, Behandlungspflege und Hauswirtschaft. Zur Grundpflege gehören die Körperhygiene, also das Waschen, Baden oder Duschen, das An- und Auskleiden sowie die Hautpflege. Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von Pflegekräften aus der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden. Darunter fallen Tätigkeiten wie die Wundversorgung, der Verbandswechsel, die Medikamentengabe, die Dekubitusbehandlung oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung. Der Pflegedienst kann aber auch die Frühstückszubereitung übernehmen oder den Toilettengang begleiten sowie Hilfestellung beim Aufstehen oder Zubettgehen leisten. Im Bereich der Hauswirtschaft werden Aufgaben wie das Pflegen der Wäsche übernommen.
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Die ambulante Krankenpflege ermöglicht es Pflegebedürftigen trotz der Einschränkungen solange wie möglich zu Hause zu leben. Dabei unterstützt der Pflegedienst nicht nur bei der Grundpflege oder im Haushalt, sondern kann bei einer entsprechenden Verordnung des Hausarztes auch verschriebene Medikamente verabreichen, beim Anziehen von Kompressionsstrümpfen helfen oder Insulinspritzen setzen.
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Wenn beim Pflegedienst Leistungen gebucht werden, die den jeweiligen Satz der Pflegestufe übersteigen, entsteht ein Eigenanteil. Betroffene müssen diesen dann privat bezahlen oder die Zahlung über die Sozialhilfe beantragen.
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Wer Sie sich für unseren Pflegedienst interessiert, hat die Möglichkeit, ein sogenanntes Erstgespräch mit uns zu führen. Dieses findet bei dem Interessenten zu Hause statt. Dabei stellen wir unsere Preisliste vor und suchen gemeinsam die Leistungskomplexe aus, die gewünscht werden und die am besten auf die individuelle Situation passen. Dabei wird ein Kostenvoranschlag erstellt, der einen möglichen Eigenanteil beinhaltet. Im Erstgespräch gehört auch das Kennenlernen des Tagesablaufs des Patienten, sodass die Uhrzeiten für die Besuche unseres Pflegeteams abgestimmt werden können.
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Der Pflegevertrag ist der Grundstein für die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Pflegedienst und Patient. Er kommt zustande, wenn der interessierte Patient dem Kostenvoranschlag zustimmt. Im Pflegevertrag wird genau aufgelistet, welche Pflegeleistungen der Pflegedienst erbringt. Auch die gesetzlichen Grundlagen, wie etwa die Kündigungsfrist, werden nachvollziehbar festgehalten.
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Die Hirschel Pflegedienste bieten eine 24 Stunden Rufbereitschaft an. Wir sind an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr erreichbar.
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Wir empfehlen den Hausnotruf, mit dem im Notfall, z.B. nach einem Sturz, Hilfe angefordert werden kann. Für Pflegebedürftige, die nicht mehr selbständig kochen können, empfehlen wir unsere hauswirtschaftliche Betreuung.
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Die ambulante Intensivpflege ist häusliche Krankenpflege, die bis zu 24 Stunden am Tag gewährleistet wird. Menschen, die aus medizinischen Gründen einer ständigen Überwachung bzw. intensivpflegerischer Versorgung bedürfen, können mit Hilfe häuslicher Intensivpflege aus dem klinischen Bereich in ihr häusliches Umfeld zurückkehren bzw. dort verbleiben, zum Beispiel Langzeit-Beatmungspatienten. Das häusliche Umfeld bezieht sich auf die Wohnung des Betroffenen, die sich auch im Pflegeheim, bei seiner Familie, in einer Einrichtung des betreuten Wohnens oder in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft befinden kann. Grundlage aller Versorgungen ist die Vorgabe der Krankenversicherungen „ambulant vor stationär“.